IT-Infrastruktur, Netzwerke & Gebäudetechnik
IT & Netzwerktechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der all4net GmbH, Aeschenvorstadt 57, 4051 Basel (nachfolgend „Auftragnehmer"), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von Art. 3 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Für Verbraucherverträge gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts.

1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur angemessenen Mitwirkung, insbesondere zur:

  • Rechtzeitigen Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen
  • Gewährung des erforderlichen Zugangs zu Räumlichkeiten und Systemen
  • Benennung kompetenter Ansprechpartner
  • Rechtzeitigen Entscheidungsfindung bei erforderlichen Freigaben

Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten und können zu Mehrkosten führen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten behält sich der Auftragnehmer Preisanpassungen vor.

Zahlungsbedingungen:

  • Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet
  • Bei grösseren Projekten können Teilzahlungen oder Vorauszahlungen vereinbart werden
  • Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig

4. Änderungen und Nachträge

Wünscht der Auftraggeber Änderungen nach Vertragsabschluss, werden diese nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die voraussichtlichen Mehrkosten informieren.

Änderungen der Leistung, die sich aus geänderten gesetzlichen Bestimmungen, technischen Standards oder Sicherheitsanforderungen ergeben, können vom Auftragnehmer auch ohne Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt werden.

5. Termine & Fristen

Terminangaben sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Verbindliche Termine setzen die vollständige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.

Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Massnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern sich die Fristen entsprechend.

6. Abnahme

Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und schriftlich abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • Der Auftraggeber die Leistung schriftlich abnimmt
  • Der Auftraggeber die Leistung vorbehaltlos in Gebrauch nimmt
  • Der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Fertigstellung schriftlich Mängel rügt

7. Mängelhaftung & Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind oder innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auftreten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme.

Gewährleistungsansprüche:

  • Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Auftragnehmers
  • Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung: Minderung oder Rücktritt
  • Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Ausgeschlossen sind Mängel aufgrund normaler Abnutzung, unsachgemässer Behandlung oder Änderungen durch Dritte.

8. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist wie folgt beschränkt:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Unbeschränkte Haftung
  • Leichte Fahrlässigkeit: Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Personenschäden: Unbeschränkte Haftung
  • Vermögensschäden: Beschränkt auf die Auftragssumme, maximal CHF 100'000

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Eigentum & Nutzungsrechte

Unterlagen, Konzepte, Pläne, Software und andere Arbeitsergebnisse bleiben im Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Bei vollständiger Bezahlung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte an den spezifisch für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen auf diesen über.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung sowie den geltenden gesetzlichen Vorgaben (DSG, DSGVO). Bei der Verarbeitung von Daten im Auftrag gelten zusätzlich die Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und gilt für die Dauer von 5 Jahren.

12. Laufzeit & Kündigung

Einmalige Leistungen: Der Vertrag endet mit vollständiger Erfüllung der Leistungen.

Dauerschuldverhältnisse: Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.

Ausserordentliche Kündigung: Bleibt bei wichtigem Grund vorbehalten, insbesondere bei erheblicher Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.

13. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt befreit beide Parteien von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen.

14. Schlussbestimmungen

  • Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen verbindlich
  • Übertragung: Der Auftraggeber kann seine Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers übertragen
  • Erfüllungsort: Basel, Schweiz

15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Basel-Stadt, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.

Bei Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen gewährte Schutz nicht entzogen wird.

Stand / letzte Aktualisierung: Januar 2025